Fragen und Antworten zum Jugendschutzgesetz Welche Altersstufen gibt es? Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, ist laut Gesetz ein Kind. Jungen und Mädchen, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, bezeichnet man als Jugendliche. Ab 18 Jahren ist man volljährig. Personensorgeberechtigt oder erziehungsbeauftragt? Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person
Kinder- und Jugendschutz bedeutet Verantwortung für die gesellschaftliche Integration und Sozialisation junger Menschen zu übernehmen. Ansprechpartner: Thomas Jaspers Tel.: 04921 / 87- 2114 Mail: jaspers@emden.de Der Begriff Kinder- und Jugendschutz bezeichnet generell all jene Regelungen und Maßnahmen, mit denen die Unverletzbarkeit und Würde des jungen Menschen geschützt und dessen Integration in die Gesellschaft unterstützt und
Gewalt in der Familie … „Kennst du das auch?“… An wen kann ich mich in Emden wenden, wenn Gewalt in unserer Famile stattfindet? Der Vater schägt die Mutter, stößt und boxt sie. Du denkst: „Ich muss Ihr helfen und mich einmischen, ich hab aber Angst mich einzumischen…“