Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Jugendschutzgesetz

Welche Altersstufen gibt es?

Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, ist laut Gesetz ein Kind. Jungen und Mädchen, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, bezeichnet man als Jugendliche. Ab 18 Jahren ist man volljährig.

Personensorgeberechtigt oder erziehungsbeauftragt?

Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern.

Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt mit der Zustimmung der Eltern zeitweise oder auf Dauer die Erziehungsaufgaben wahr. Diese erziehungsbeauftragte Person kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person bei einer eventuellen Kontrolle nachweisen kann, dass sie das Kind bzw. den Jugendlichen begleiten darf. Generell gilt: Die erziehungsbeauftragte Person ist verantwortlich für den anvertrauten Jugendlichen. Das bedeutet, dass sie sich in einer Diskothek in der Nähe des Jugendlichen aufhalten muss, um dessen Verhalten kontrollieren zu können

Bis wann darf mein Kind abends draußen bleiben?

Beim Jugendschutz gibt es kein generelles Ausgehverbot für Kinder und Jugendliche. Allerdings gibt es Bestimmungen für bestimmte Orte wie z. B. Discos, Gaststätten und Ähnliches. Die Mitarbeiter bei diesen Orten dürfen den Kindern und Jugendlichen nur nach den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (Altersgrenzen und deren zeitliche Auflagen) Aufenthalt gestatten.

Ab wie viel Jahren darf mein Kind in eine Disco?

In Gaststätten (dazu gehören Discos, Imbissstuben, Restaurants, Bierzelte etc.) dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich nicht aufhalten. Ist das Kind bereits 16 aber noch keine 18 Jahre alt, so ist der Aufenthalt in Gaststätten bis 24 Uhr gestattet. In Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen entfallen diese Zeitvorgaben.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es, wenn in der Gaststätte Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe stattfinden oder sich das Kind auf Reisen befindet und z.B. notwendige Wartezeiten durch den Besuch einer Gaststätte überbrückt. Außerdem ist der Besuch zwischen 5 Uhr und 23 Uhr gestattet, wenn es sich lediglich um die Einnahme eines Getränks oder einer Speise handelt.

Wie alt muss mein Kind sein, um abends ein Konzert zu besuchen?

Für Konzerte gilt das Jugendschutzgesetz zunächst einmal nicht. Das heißt, dass es keine Altersvorgaben seitens des Gesetzgebers gibt. Wird solch eine Veranstaltung allerdings als Tanzveranstaltung gesehen, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Discos. Im Zweifelsfall sollte man sich vergewissern, als was das Konzert eingestuft ist.

Wann ist eine Feier oder auch eine Disco öffentlich?

Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes beziehen sich an mehreren Stellen auf “öffentliche” Veranstaltungen. Öffentlich ist eine Tanzveranstaltung (z.B. Disco oder Feier) immer dann, wenn (vereinfacht gesagt) jeder Zutritt hat.

Darf mein Kind allein ins Kino?

Erlaubt ist der Zutritt nur, wenn die Filmvorführung für das Alter der Kinder und Jugendlichen freigegeben ist.
Werden Kinder im Alter von 6 bis 11 von einer personensorgeberechtigten Person (ein Elternteil) begleitet, dürfen sie auch Filme ansehen, die mit “Freigegeben ab 12 Jahren” gekennzeichnet sind. Es gibt auch zeitliche Beschränkungen für den Kinobesuch. Gehen 6 bis 13jährige allein in ein Kino, muss die Vorführung spätestens um 20 Uhr beendet sein. Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren liegt diese Grenze bei 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren muss ein Film spätestens um 24 Uhr beendet sein. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher z.B. von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, sind diese Zeitgrenzen aufgehoben. Ein Kind unter 6 Jahren kann nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsbeauftragten einen Film im Kino sehen.

Mit welchem Alter darf man Alkohol trinken?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern. In diesem Fall dürfen sie Bier, Wein und Sekt trinken. Die Eltern können hier aber keine erziehungsberechtigten Personen bestimmen.

Mit welchem Alter darf man rauchen?

Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Darüber hinaus dürfen an unter 18jährige keine Tabakwaren abgegeben werden, auch nicht über Zigarettenautomaten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Kinder- und Jugendschutz der Stadt Emden, Tel.: 04921/872114 oder dennis.assing@emden.de.